Unsere AGB gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, für alle Angebote, Aufträge, Kaufverträge und Lieferungen, die wir an Auftraggeber (Käufer) leisten. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1. Allgemeines
1.1. Soweit die nachstehenden Bedingungen keine Regelungen enthalten, gilt bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und betreffend DIN 18 299, DIN 18 382, DIN 18 384, DIN 18 385 und DIN 18 386 als „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ auszugsweise auch Teil C (VOB/B bzw. VOB/C).
1.2. Zum Angebot des Werkunternehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behält sich der Werkunternehmer Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne Einverständnis des Werkunternehmers Dritten nicht zugänglich gemacht oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet werden.
Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich zurückzusenden.
2. Termine
2.1. Der vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Werkunternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigungen u. a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
2.2. Der Kunde hat in Fällen des Verzugs (bei der Erstellung der Bauleistungen) nur dann den Anspruch aus § 8 Nr. 3 VOB/B, wenn für Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.
3. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Da Fehlersuche Arbeitszeit ist, wird – im Fall, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen – der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
3.1. der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
3.2. der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
3.3. der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
3.4. die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1. Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 1 Jahr. Für Bauleistungen gelten die als Ganzes vereinbarten Regelungen der VOB/B.
4.2. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde dem Werkunternehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
4.3. Ist der Werkunternehmer zur Nacherfüllung verpflichtet, kann er diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbringen.
4.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
1. Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Ansprüche.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
2. Abnahme und Abnahmeverzug
Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen.
3. Gewährleistung und Haftung
Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in 1 Jahr seit Anlieferung der Sache.
1. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunternehmers bzw. Verkäufers inklusive Mehrwertsteuer.
Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar.
2. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Werkunternehmers bzw. des Verkäufers.
Ottendorf-Okrilla, 29.04.2021